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Pflege-Zusatzschutz: Vorsorge mit Zuschuss vom Staat

Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gewährleistet nur eine Basisversorgung. Sie deckt im Pflegefall in der Regel lediglich einen Teil der erheblichen Kosten ab. Gut, wenn Sie eine Pflege-Zusatzversicherung haben! Diese stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.

Pro Monat erhalten Sie 5 Euro Zuschuss vom Staat
Monatsgeld und Beitrag sind so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten
Für die SBK FörderPflege (Pflege-Bahr) ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, die Wartezeit beträgt fünf Jahre
 

Warum ist eine Absicherung mit dem Pflege-Zusatzschutz sinnvoll?

Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und es werden stetig mehr. Auf sie kommen neben physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt lediglich eine Grundversorgung.

Weil die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel nicht decken, kann im Pflegefall ein hoher Eigenanteil fällig werden. Besonders bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Reichen die Einkünfte aus Rente oder Pension und das Privatvermögen nicht aus, werden die nächsten Angehörigen für die Finanzierung der Restkosten herangezogen. Erst wenn alle finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind, kommt der Staat für die Restkosten auf.

Mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr können Sie diese Versorgungslücke teilweise ausgleichen. Möchten Sie jedoch im Falle von Pflegebedürftigkeit Ihre finanzielle Freiheit in möglichst ganz bewahren und im Fall der Fälle auch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vor eventuell hohen Extrakosten schützen, sollte die Absicherung mit Pflege-Bahr nur ein ergänzender Baustein Ihrer privaten Pflegevorsorge sein.

Eine Beispielrechnung

 
Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim kostet Die gesetzliche Pflegeversicherung
zahlt maximal
Somit müssten Sie im Pflegefall
selbst zahlen
ca. 3.500 € pro Monat 2.005 € pro Monat 1.495 € pro Monat

Kosten und Leistungen der SBK FörderPflege (Pflege-Bahr)

Was die SBK FörderPflege kostet

 

monatlich 10 €

Und pro Monat gibt der Staat 5 Euro dazu. Somit geben Sie 10 Euro aus und zahlen tatsächlich 15 Euro in Ihre private Pflegevorsorge ein.

Was die SBK FörderPflege leistet

  • Sie erhalten ein Pflegemonatsgeld abhängig vom Pflegegrad – mindestens 600 Euro in Pflegegrad 5.
  • Das Pflegemonatsgeld ist frei verfügbar, das heißt: Die Auszahlung der Leistungen ist nicht an die Art der Pflege gebunden.
  • Monatsgeld und Beitrag sind für jedes Eintrittsalter so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten.
 

So ist das Pflegemonatsgeld gestaffelt

Im Pflegefall zahlen wir das Pflegemonatsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft werden. So zahlen wir zum Beispiel bei einem Pflegemonatsgeld von 600 Euro in den einzelnen Pflegegraden pro Monat folgende Beträge aus:

Eine Beispielrechnung

Pflegegrad 1 10 % von 600 Euro = 60 Euro
Pflegegrad 2 20 % von 600 Euro = 120 Euro
Pflegegrad 3 30 % von 600 Euro = 180 Euro
Pflegegrad 4 40 % von 600 Euro = 240 Euro
Pflegegrad 5 100 % von 600 Euro = 600 Euro

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Warum loht es sich, die SBK FörderPflege (Pflege-Bahr) jetzt abzuschließen?

Ganz einfach: Je jünger Sie sind, wenn Sie unseren Pflege-Bahr abschließen, desto mehr Leistung können Sie von uns im Pflegefall erwarten. Wie Sie in dem Rechenbeispiel sehen, ist das ausgezahlte Monatsgeld fast doppelt so hoch, wenn Sie Pflege-Bahr mit 30 Jahren anstatt beispielsweise mit 50 Jahren abschließen. Und das bei gleichem Beitrag!

Eine Beispielrechnung

Eintrittsalter
Monatsbeitrag
Monatsgeld
30 Jahre 15 € 1184,10 €
40 Jahre 15 € 775,80 €
50 Jahre 15 € 600,00 €

Weitere Pluspunkte, die für die SBK FörderPflege (Pflege-Bahr) sprechen

Unterstützung bei der Suche eines Pflegeheims

Sie suchen einen Platz in einem Pflegeheim, eine Fach- oder Reha-Klinik? Wir unterstützen Sie dabei! Gern nennen wir Ihnen auch Spezialisten und Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe. Und wir verraten Ihnen, wo Sie fachkundige Ärzte, Heilpraktiker und Zahnärzte finden.

Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center

Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank.

Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.

Darum zur ARAG

Darum zur ARAG
Wir sind unabhängig

Die ARAG ist der größte Versicherer Deutschlands in Familienbesitz – und damit ganz und gar unabhängig. Als echtes Familienunternehmen handeln wir jederzeit vertrauenswürdig und verlässlich.

Wir sind international erfahren

Als unabhängiger Qualitätsversicherer bieten wir knapp sechs Millionen Kunden in 17 Ländern ausgezeichnete Versicherungen rund um die Themen Recht, Absicherung, Gesundheit und Vorsorge.

So nehmen Sie den Zusatzschutz in Anspruch

Stellen Sie einen Antrag auf Leistung aus der Pflegepflichtversicherung bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Informieren Sie uns möglichst zeitgleich darüber – telefonisch unter 089 4124 8222 oder per E-Mail an .

Der Medizinische Dienst der SBK erstellt ein Pflegegutachten. Wenn Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft werden, erhalten Sie eine Leistungszusage der Pflegepflichtversicherung.

Schicken Sie diese Leistungszusage zusammen mit dem Pflegegutachten als Kopie an: ARAG-Krankenversicherung, Premium-Team SBK Leistung, Hollerithstr. 11, 81829 München. Sie erhalten von uns zeitnah eine Leistungszusage, in der wir Ihnen die Erstattung des Pflegetagegelds schriftlich mitteilen.

Die versicherte Leistung wird monatlich an Sie ausgezahlt. Ein Kostennachweis ist dafür nicht erforderlich.

Schließlich benötigen wir In vierteljährlichen Abständen einen Nachweis über das Fortbestehen Ihrer Pflegebedürftigkeit. Die Bestätigung darüber erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung.

089 4124 8222

Natürlich unterstützen wir Sie gerne in diesen Angelegenheiten.