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Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten

Die Gesundheit steht bei Ihnen an erster Stelle? Und genauso die beste Versorgung im Krankenhaus, wenn es Ihnen mal nicht gut geht? Dann ergänzen Sie mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung der ARAG die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Bereichen: durch eine komfortablere Unterbringung, eine erstklassige Behandlung durch die besten Klinik-Ärzte, oder modernen Leistungen für die Familie.

 
Behandlung beim Chefarzt oder Spezialisten

Behandlung beim Chefarzt oder Spezialisten

Entscheiden Sie, welchem Arzt Sie sich im Krankenhaus anvertrauen.

Einzel- oder Zweibett­zimmer

Einzel- oder Zweibett­zimmer

Lieber kein Mehrbettzimmer? Im Einzel- oder Zweibettzimmer können Sie in Ruhe gesund werden.

Freie Arzt- und Klinikwahl

Freie Arzt- und
Klinikwahl

Wählen Sie selbst das beste Krankenhaus für Ihre Behandlung - unabhängig von Wohnort und ärztlicher Verordnung.

Keine Begrenzung auf Gebührenordnung

Keine Begrenzung auf Gebührenordnung

Auch hohe Arztkosten sind versichert, zum Beispiel wenn das Honorar eines Chefarztes über den Höchstsätzen liegt.

ARAG Krankenhaus-Zusatzversicherung: Tarife im Vergleich

 

Mit unserer Krankenhaus-Zusatzversicherung haben Sie nicht nur deutschlandweit die freie Krankenhauswahl und Zugriff auf die besten Ärzte sondern können vor Ort stets auf einen komfortablen Aufenthalt zählen. Je nach Tarif haben Sie Anspruch auf eine Unterbringung im Zweibettzimmer oder Einbettzimmer.

 
Leistungen im Überblick
SBK MedKlinik
2-Bett S
SBK MedKlinik
1-Bett S
SBK MedKlinik
2-Bett L
SBK MedKlinik
1-Bett L
Beitrag mit Alterungsrückstellungen
Alterungsrückstellungen sind ein Teil des Beitrags, den wir für später zurücklegen, damit Beiträge nicht steigen, nur weil man älter wird.
nein nein ja ja
Unterbringung Zweibettzimmer Einbettzimmer Zweibettzimmer Einbettzimmer
Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten
Verzicht auf Wartezeiten
Sie haben sofortigen Versicherungsschutz. Für angeratene oder geplante beziehungsweise bereits begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Für Entbindungen sowie für Verdienstausfall während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Wir leisten in jedem Krankenhaus für die Wahlleistungen. Das sind z.B. die Behandlung durch Chefarzt oder das Zweibettzimmer.
Verlegung ins Wunschkrankenhaus
Kostenübernahme der vor- und nachstationären Behandlung
Leistungen auch über Höchstsätze der Gebührenordnung
Wenn Chefärzte oder Spezialisten für medizinisch notwendige Behandlungen Honorare über den Höchstsätzen abrechnen, leisten wir unbegrenzt.
Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (für Kinder und Jugendliche gelten halbe Tagessätze) Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€ Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 30€ Verzicht Chefarzt: 50€ / Verzicht Unterbringung: 50€
Kostenübernahme von ambulanten Operationen anstelle einer stationären Behandlung
Rooming-in (für Kinder bis zum 12. Geburtstag)
Rooming-in ist die stationäre Aufnahme eines Elternteils im Krankenhaus, wenn das versicherte Kind im Krankenhaus liegt.
Familienzimmer bei Entbindung Ja, bis zur Höhe der
2-Bettzimmerkosten
Ja, bis zur Höhe der
2-Bettzimmerkosten
Anschlussheilbehandlung nach stationärem Aufenthalt
Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt, die ebenfalls stationär stattfindet. Wir leisten für Unterkunft und Chefarzt.
Option auf Umstellung in Einbettzimmer-Tarif --- ---
Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung bei Krankenfahrten
Komfortleistungen: Erstattung von Zuschlägen für Verpflegung, Internet, TV

Maßgeblich für den Versicherungsumfang sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 
 
Verlegung ins Wunschkrankenhaus

Verlegung ins Wunschkrankenhaus

Wir organisieren und bezahlen die Verlegung in ein mindestens 50 Kilometer entferntes Krankenhaus innerhalb Deutschlands. Vorausgesetzt, Ihr Aufenthalt in der Klinik umfasst noch mindestens 7 Tage und Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Allgemeinen Krankenhausleistungen im Wunschkrankenhaus.

 
 
Leistungen für die Familie

Leistungen für die Familie

Natürlich möchten Sie Ihr Kind im Krankenhaus nicht allein lassen. Dank Rooming-in wird ein Elternteil im selben Zimmer untergebracht und ist so rund um die Uhr bei seinem Schützling. Und ein Familienzimmer nach der Entbindung bietet die nötige Ruhe für die erste gemeinsame Zeit mit dem Nachwuchs.

 
 
Keine Wartezeit

Keine Wartezeit

Sie haben sofortigen Versicherungsschutz. Für angeratene oder geplante beziehungsweise bereits begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Für Entbindungen sowie für Verdienstausfall während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

 

Services unserer Krankenhaus-Zusatzversicherung



Schneller zu den passenden Ärzten

Dank unserer Krankenhaus-Zusatzversicherung hat man freie Arzt- und Krankenhauswahl. Aber wie die richtige Klinik mit dem passenden Arzt finden? Mit Hilfe der Profis unseres unabhängigen Partners BetterDoc. Diese geben innerhalb von nur 48 Stunden Empfehlungen. Und das gilt auch für den Rat eines Spezialisten oder eine Zweitmeinung.

 
 

Digitale Services für werdende Eltern

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, prasseln viele neue Themen auf Sie ein. Daher unterstützen wir Sie als unsere Kunden mit diesen Gesundheits-Services:

  • Geburtsvorbereitungskurs: Online-Kurs für werdende Eltern, inklusive Workouts und Rezepten. Ein Männer-Kurs macht Väter zu Baby-Profis.
  • Hebammen-Sofortberatung: Persönliche Beratung durch eine Hebamme zur Klärung individueller Fragen, von der Geburt bis zur Ernährung.
  • Online-Trainingskurse: Trainingskurse für Mütter von Beckenboden-Übungen über Video-Kurse zum Stillen bis hin zu ganzheitlichem Training.

Die dargestellten Services werden von Kooperationspartnern erbracht und können entfallen, sollte eine Kooperation enden.

 
 
 
 

Belege bequem digital einreichen

Egal ob Chefarztrechnung, Rezept oder andere Unterlagen. Schicken Sie uns Belege per App und verfolgen Sie ganz bequem den Bearbeitungsstand.

 
 
 

Juristische Unterstützung

Sie profitieren ganz nebenbei auch von der großen Rechtsschutzkompetenz der ARAG: Unser Online-Rechts-Service bietet kostenlos rund 1.000 Musteranschreiben und -verträge rund um Arbeit, Miete, Familie und Verkehr. Einfach kostenlos downloaden!

 

Fragen rund um die Krankenhaus-Zusatzversicherung

Top-Behandlung im Krankenhaus:
Was Sie ohne stationäre Zusatzversicherung selber zahlen

 

Zunächst kommt die gesetzliche Krankenkasse für Ihre Behandlung im Krankenhaus auf, denn sie übernimmt die Allgemeinen Krankenhausleistungen. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung (in der Regel im Mehrbettzimmer), Verpflegung, Krankenpflege und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Zusätzliche Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer deckt sie nicht ab.

Kosten Krankenhausbehandlung

Durchschnittliche Kosten für zweitägigen Krankenhausaufenthalt wegen der Operation eines Kreuzbandrisses.

Ist eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll?

 

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus die bestmögliche Versorgung wünschen. Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatz-Versicherung können Sie besondere Wahlleistungen wie z.B. Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen, für die wir dann die Kosten übernehmen.

 

Welche Krankenhaus-Zusatzversicherung ist die beste für mich?

 

Welcher Tarif der Beste ist hängt zunächst mal davon ab, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte. Außerdem sollte man entscheiden, ob man in jungen Jahren zunächst niedrigere Beiträge, und später, wenn man älter ist, höhere Beiträge haben will. Alternativ gibt es die Möglichkeit, schon früh einen höheren Beitrag zu zahlen, der nicht mehr auf Grund des Älterwerdens steigt.

KV Services ARAG Card

Wie entwickelt sich mein Beitrag?

In Tarifen mit Alterungsrückstellungen (SBK MedKlinik 1-Bett L und SBK MedKlinik 2-Bett L) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16 und 21 Jahren. Danach erhöht sich der Beitrag nicht mehr nur weil man älter wird.

In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen (SBK MedKlinik 1-Bett S und SBK MedKlinik 2-Bett S) steigen die Beiträge für Versicherte mit 16, 21, 31 und 45 Jahren. Ab dem 45. Lebensjahr stellen wir den Vertrag automatisch in einen leistungsgleichen Tarif mit Alterungsrückstellungen um. Damit vermeiden wir weitere Beitragsanpassungen auf Grund des Alters.

Beiträge können sich trotzdem ändern, zum Beispiel wenn die Gesundheitskosten so stark steigen oder sinken, dass wir unsere Beitragskalkulation anpassen müssen.

 

Kann ich die Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

 

Sie haben sofortigen Versicherungsschutz. Für angeratene oder geplante beziehungsweise bereits begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Für Entbindungen sowie für Verdienstausfall während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

Kalender

Was kostet ein Einbettzimmer im Krankenhaus?

 

Die Unterbringung im Einbettzimmer gehört nicht zu den medizinisch notwendigen Leistungen, für die eine gesetzliche Krankenkasse aufkommt, sondern gilt als Wahlleistung. Dementsprechend fallen hier für Patienten ohne Krankenhaus-Zusatzversicherung und Nicht-Privatversicherte, die Wert auf einen ruhigen Aufenthalt legen, ein Einbettzimmerzuschlag an. Ein Einbettzimmer wird dabei gewöhnlich pro Tag abgerechnet und kann je nach Klinik bis zu 150 Euro kosten.

 

Welche Leistungen für Kinder beinhaltet die stationäre Zusatzversicherung?

 

Gerade für Kinder ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus belastend. Eltern möchten ihren Nachwuchs im Krankenhaus nicht allein lassen. Deshalb gibt es das Rooming-in: Ist das Kind bei der ARAG krankenhauszusatzversichert, übernehmen wir die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Und das für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Gut zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten für Rooming-in in der Regel nur bei medizinischer Notwendigkeit und gewöhnlich nur für Kinder bis zum 9. Lebensjahr.

 

Kann die Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden?

 

Nein, ohne Gesundheitsfragen kann man sich in der Krankenhaus-Zusatzversicherung der ARAG leider nicht versichern. Allerdings kann sie grundsätzlich trotz Vorerkrankungen abgeschlossen werden.